Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist zunächst eine ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit nach G26.3 erforderlich.
Für Tätigkeiten im Bezug auf Absturzsicherung ist eine absolute Höhentauglichkeit unabdingbar.
Um Arbeiten mit der Motorsäge sicher durchzuführen ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich.
Für die Fahrer unserer Löschfahrzeuge ist neben der Kraftfahrausbildung ebenfalls die Ausbildung zum Maschinisten vorgesehen.
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